Die Baukonstruktion muss über einen ausreichenden konstruktiven Schutz vor Regen (DIN 4108-3) und Schlagregen und vor aufsteigender Feuchte (DIN 18195) verfügen.
Der Schutz gegen Oberflächentauwasser auf der Raumseite erfolgt durch einen ausreichenden Wärmeschutz nach DIN 4108-2 in der Fläche und im Bereich von Wärmebrücken.
Der Schutz gegen unzulässige Tauwasserbildung infolge von Wasserdampf im Inneren des Bauteils (DIN 4108-3) erfolgt meist konstruktiv z.B. durch eine angepasste Schichtenfolge oder durch raumseitig diffusionshemmende Schichten.
Die luftdichte Ausführung der Bauteile und Anschlusspunkte (DIN 4108-7) stellt sicher, dass es nicht zu einer Durchströmung der Konstruktion mit warmer, feuchter Raumluft und zu Kondensatbildung im Bauteilinneren kommt.
Bei Neubauten muss eventuell vorhandene Baufeuchte in der Anfangsphase durch erhöhtes Heizen und Lüften abgeführt werden, um Tauwasser oder Schimmelpilzbildung zu vermeiden. Üblicherweise rechnet man mit einer Zeitdauer von etwa zwei Jahren, bis die Baufeuchte aus massiven Bauteilen ausgetrocknet ist.
Zweischalige KS-Außenwände mit Wärmedämmung (Luftschicht + Wärmedämmung; Wärmedämmung ohne Luftschicht) und einschalige KS-Außenwände mit WDVS oder hinterlüfteter Außenwandbekleidung sind ohne weiteren Nachweis für alle Schlagregenbeanspruchungsgruppen der DIN 4108-3 geeignet.