Brandschutz

Bei Verwendung von Kalksandstein-Mauerwerk ist der Brandschutz automatisch enthalten und damit sichergestellt. Kalksandstein- Mauerwerk ist aufgrund seiner Herstellung und Zusammensetzung nichtbrennbar und hat hinsichtlich der Tragfähigkeit – Standsicherheit im Brandfall – und des Raumabschlusses ein sehr günstiges Brandverhalten. Versicherungen legen aus diesem Grund den Standardsatz bei der Verwendung von Mauerwerk zugrunde oder rabattieren in Verbindung mit dem jeweiligen Gebäude sogar. Ein Risikoaufschlag erfolgt nicht, weil das günstige Brandverhalten von Mauerwerk geschätzt wird. Bei Holzbauten kann hingegen ein Risikozuschlag erfolgen, der im Einzelfall geprüft wird. Brandschutz wird mit Kalksandstein einfach gemacht: Während Stahl und Holz versagen hält Kalksandstein dem Feuer stand.

Erwiesene hohe Tragfähigkeit von Kalksandsteinen bei Feuerbeanspruchung

Das vorteilhafte Verhalten von KS-Mauerwerk im Brandfall ergibt sich aus dem Baustoff und dem Herstellungsverfahren der Kalksandsteine. Wände aus KS-Produkten haben einen hohen Kristallwassergehalt. In den hydraulischen Reaktionsprodukten, die während des Härtungsprozesses von KS-Steinen in Autoklaven entstehen, wird Kristallwasser in den chemischen Bindungen eingebunden. Aufgrund der Porenstruktur von Kalksandstein wird außerdem freies, nicht gebundenes Wasser eingelagert.

F90 Brandschutz - Brandwände

Die Anforderungen an Brandwände beinhalten, dass der Baustoff nichtbrennbar ist. Die Feuerwiderstandsdauer soll mindestens 90 Minuten dauern (F90). Dabei müssen die Brandwände unter dreimaliger Stoßbeanspruchung standsicher und raumabschließend bleiben. Brandwände werden entweder nach DIN EN 1364-1 oder DIN EN 1365-1 in Verbindung mit DIN EN 1363-2 bzw. DIN 4102-3:1997-09 geprüft und sind damit nachgewiesen. Weitere Nachweise, z. B. rechnerische Nachweise hinsichtlich der Stoßbeanspruchung, sind nicht erforderlich und auch nicht zulässig, siehe auch DIN 4102-22. Nach gutachterlicher Stellungnahme [1] dürfen in Brandwänden auch KS-Wärmedämmsteine im Wandfuß sowie im Wandkopfbereich eingesetzt werden.

Brandschutz bei tragenden Wänden

Im Sinne des Baurechts und auch nach DIN EN 1996-1-2, bzw.  DIN 4102-4, werden die in einem Bauwerk vorhandenen Wände brandschutztechnisch in verschiedene Arten eingeteilt. Die Unterscheidung für tragende Wände erfolgt in raumabschließend und nichtraumabschließend:

Tragende, raumabschließende Wände sind überwiegend auf Druck beanspruchte Bauteile, die im Brandfall die Tragfähigkeit gewährleisten müssen und außerdem die Brandübertragung von einem Raum zum anderen verhindern, z.B. Treppenraumwände, Wohnungstrennwände, Wände zu Rettungswegen oder auch Brandabschnittstrennwände. Sie werden im Brandfall nur einseitig vom Brand beansprucht.

Tragende, nichtraumabschließende Wände sind überwiegend auf Druck beanspruchte Bauteile, die im Brandfall ausschließlich die Tragfähigkeit gewährleisten müssen, z.B. tragende Innenwände innerhalb eines Brandabschnittes (einer Wohnung), Außenwandscheiben mit einer Breite ≤ 1,0 m oder Mauerwerkspfeiler sowie kurze Wände. Sie werden im Brandfall zwei-, drei- oder vierseitig vom Brand beansprucht.

Brandwände und Komplextrennwände sind raumabschließende Bauteile, an die erhöhte Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes und der Standsicherheit gestellt werden.

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